Mir ist in letzter Zeit schon öfters aufgefallen, dass schon den Grundschulkindern hier Falsches beigebracht wird: eine Lüge sei zum Beispiel, wenn man selbst getäuscht etwas Unwahres weitersagt. Genau ein solcher Tatbestand kam in der Pflichlektüre vor und leider auch in den Auslegungen des Gemeindereferenten zu den Zehn Geboten.
Schauen wir also mal in den Katechismus der katholischen Kirche:
Dort steht die Lüge unter den Verstößen gegen die Wahrheit, und zwar interessanterweise nicht an allererster Stelle.
Zuerst kommt "falsches Zeugnis und Meineid", die öffentlich gemacht dazu beitragen, dass Unschuldige verurteilt oder Schuldige entlastet werden oder die Strafe eines Angeklagten verschärft wird.
(Ich glaube, da fallen so einige neuerliche Pressemeldungen darunter.)
folgender Fettdruck und Unterstreichungen von mir
Dann wird erklärt (2477): Die Rücksicht auf den guten Ruf eines Menschen verbietet jede Haltung und jedes Wort, die ihn ungerechterweise schädigen könnte. Schuldig macht sich
- des vermessenen Urteils, wer ohne ausreichende Beweise und sei es auch nur stillschweigend, von einem Mitmenschen annimmt, er habe einen Fehltritt begangen;
- der üblen Nachrede, wer ohne objektiv gültigen Grund Fehler und Vergehen eines Mitmenschen gegenüber Personen aufdeckt, die nichts davon wissen;
(na, ob da einigen das Gewissen mal schlägt - ich fürchte nicht)
- der Verleumdung, wer durch wahrheitswidrige Aussagen dem guten Ruf anderer schadet und zu Fehlurteilen über sie Anlass gibt.
Als nächstes kommen: Schmeichelei, Lobhudelei und Gefälligkeit, die andere in schlechten Handlungen und falschem Verhalten bestärken.
Gefolgt von Prahlerei und Aufschneiderei sowie von Ironie, die jemanden herabsetzen will, indem sie ihn böswillig lächerlich macht.
Die Lüge nun ist "der unmittelbarste Verstoß gegen die Wahrheit"(2483)
"Lügen heißt gegen die Wahrheit reden oder handeln, um jemanden zu täuschen, der ein Recht hat, sie zu kennen."
(2484) "Eine Lüge ist mehr oder weniger schwerwiegend gemessen an der Natur der Wahrheit, die sie entstellt, den Umständen, den Absichten dessen, der sie begeht und den Nachteilen, die den Belogenen daraus erwachsen. Die Lüge ist an sich nur eine läßliche Sünde, wird jedoch zur Todsünde, wenn sie gegen die Tugenden der Gerechtigkeit und der Liebe schwer verstößt."
Das wird dann noch näher erläutert und schließt mit der Wiedergutmachung: "Die Pflicht zur Wiedergutmachung betrifft auch die Verfehlungen gegen den guten Ruf eines anderen."
(Und ich setze mal den Label Limburg mit hier darunter, weil es in den Handlungen sovieler die sich an den öffentlich-medialen Hinrichtungen dort von Verstößen gegen die Wahrheit wie oben ausgeführt nur so wimmelt. Von Wiedergutmachungen bisher keine Spur bei den Teilnehmern der Hatz. Der Hauptbeschuldigte und übelst verleumdete hat bisher immerhin eingestanden, Fehler gemacht zu haben und dann sorgfältig jeden der oben genannten Posten gemieden.)
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