Oremus pro Pontifice nostro Franzisco.

Dominus conservet eum et vivificet eum

et beatum faciat eum in terra et

non tradat eum in animam inimicorum eius.

Mittwoch, 29. Dezember 2010

Der Rhein fließt in den Tiber - 3: die 2. Sitzungsperiode


Die zweite Sitzungsperiode begann schon unter Papst Paul VI. In Vorbereitung auf das Treffen hatten sich einige der Konzilsväter in Gruppen getroffen. Die effektivste mit der eingehendsten Vorbereitung war die der Deutschsprachigen, bei der 480 Seiten Kommentare und Alternativschemata an alle ausgeteilt wurden. Für die Konzilssitzungen wurde das Reglement geändert, so dass sichergestellt wurde, dass auch Minderheitenpositionen ausführlich zu Gehör gebracht werden konnten. Die Periti erhielten die Möglichkeit, sich selbst zu äußern. Es wurden vier neue Moderatoren ernannt.

Die Sitzungen „Über die Kirche“ begannen. Hauptthema war dabei das Kollegialitätsprinzip, d.h. ob und inwieweit die Bischöfe ihre Entscheidungen auch unabhängig vom Papst treffen können bzw. inwieweit der Papst Entscheidungen unabhängig vom Bischofskollegium treffen kann. Dies war als ergänzendes Element zum Unfehlbarkeitsanspruch des Papstes Gedacht, der auf dem Vaticanum I erklärt worden war. Wortmeldungen gab es auch dazu, dass die Gründung von Bischofskonferenzen die Autonomie der einzelnen Bischöfe stark beschneiden würden und die Gefahr mit sich brächten, dass Minderheitenmeinungen innerhalb der Bischofskonferenz zum Schweigen verurteilt würden, um nicht Spaltung und Uneinigkeit nach außen zu tragen und die Autorität in Frage zu stellen. Vielen ging es darum, die Position der Bischöfe gegenüber der Kurie zu stärken. Zu dem Thema gab es ein eigenes unabhängig behandeltes Schema.

Das ursprüngliche Dokument über die Jungfrau Maria wurde seitens Rahners und anderer als bedenklich betrachtet, da es ökumenisch großen Schaden anrichten könne. Rahner befürchtete aber in der Frage großen Widerstand beim Konzil und wollte daher daraufhin arbeiten, aus dem Dokument ein Kapitel im Dokument über die Kirche zu machen.  Besonders problematisch empfand er den Titel „Mittlerin aller Gnaden“; auch innerhalb der deutschen Kirche konnte er aber nicht wie beabsichtigt durchsetzen, dass der Titel „Mittlerin“ ganz gestrichen werde.  Eine andere Gruppe brachte den Antrag, Maria solle offiziell als „Miterlöserin“ in der dogmatischen Konstitution genannt werden.

In einer ersten Abstimmung wurde beschlossen, das Marien-Schema in das Kirchenschema einzugliedern, da Maria auch Teil der Kirche sei.

Viel diskutiert wurde die Neueinrichtung des ständigen Diakonates; es war die Frage, ob dieses Amt den Unverheirateten vorbehalten bleiben solle. Verwirrung gab es bei den gemeinsam diskutierten Kapiteln über die Laien und das Volk Gottes, weil hier der Text bei Versendung der Dokumente nicht vollständig gewesen war und weil das neue Kapitel zum Volk Gottes, das sich explizit nicht nur auf Kirchenmitglieder beziehen sollte Fragen aufwarf.

Auf Betreiben Rahners war aus dem neuen Entwurf das Kapitel über die Orden entfernt und eines über die Berufung zur Heiligkeit ersetzt worden, Begründung war, dass eine spezielle Erwähnung der Orden bei Protestanten Vorbehalte verstärken könne. Die Orden waren darüber sehr betroffen. Die zahlreichen eingereichten Interventionen wurden aber – im Bruch zu den Regeln dafür – nicht alle angehört. Dies löste heftigen Widerstand aus, so dass ein Kapitel über die Orden letztendlich wieder eingefügt werden musste.
Das Schema über den Ökumenismus wurde nach langer Diskussion zur Revision gegeben.

Ein Vorstoß der vier Moderatoren, Punkte formulieren zu dürfen, über die direkt abgestimmt werden könne, wurde zurückgewiesen. Durch diese Methode wäre es einfacher gewesen, Fakten zu schaffen und die Diskussion zu beeinflussen.

Es wurde beschlossen, die Zahl der Kommissionsmitglieder um fünf auf dreißig zu erhöhen.

Es begann, die (Un-)Sitte, in inoffiziellen Gruppen erstellte Dokumente zu vervielfältigen und zu verteilen.  (Im Falle eines Bistums führte das dazu, dass der Weihbischof Papiere austeilte, die der Bischof möglichst schnell wieder einsammelte. – Anmerkung des Bloggers) Das Dekret über Kommunikationsmittel wurde trotz solcher Kampagnen dagegen angenommen. In der Folge wurde es verboten, Drucksachen aller Art in der Konzilsaura oder ihrer Nähe zu verteilen.

Das revidierte Schema über die Liturgie wurde angenommen, promulgiert und für den 16.2.1964 in Kraft gesetzt. Es war in vielen Teilen bewusst vage gehalten, da sich die Kommission in verschiedenen Punkten nicht hatte einigen können, so z.B. darüber ob der gregorianische Choral auch in der Landessprache gesungen werden könne. Im Januar 1964 wurde per Motu proprio bekanntgegeben, dass neue liturgische Bücher verfasst werden müssten. Ein Proteststurm brach los, insbesondere weil damit die Einführung der Volkssprache verschoben wurde. Das Motu proprio wurde daraufhin umgeändert.

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