hier ein Debattenbeitrag von Kardinal Meisner zum Thema. Auszug:
"Letztlich ist die sexuelle Orientierung ja auch nur einer von vielen
möglichen Beweg-gründen, eine Lebensgemeinschaft zu bilden -
wirtschaftliche oder politische Überlegungen sind ebenso denkbar wie
rein pragmatische. Unter Umweltaspekten etwa könnte der Staat dann auch
Fahrgemeinschaften rechtlich der Ehe gleichstellen. Was alle diese
Kriterien möglichen Zusammenlebens von der Ehe fundamental
unterscheidet, ist der generative Aspekt: er ist untrennbar und einzig
mit der Ehe verbunden, weil er ihr innewohnt, selbst wenn er nicht in
jedem Fall realisiert wird. Die sexuelle Orientierung ist ja nur deshalb
konstitutiv für die Ehe, weil sie Voraussetzung für die Weiter-gabe des
Lebens ist."
Danach wird etwas Elementares noch einmal etwas erläutert:
Ein Mann kann nur mit einer Frau ein Kind zeugen, nicht mit einem Mann.
Eine Frau kann nur mit einem Mann ein Kind zeugen, nicht mit einer Frau.
Der Wunsch, miteinander Kinder zu zeugen, definiert eine Ehe, auch wenn es Ausnahmen gibt. Dieser verletzlichen Gemeinschaft galt bisher der gesetzliche Schutz.
Die Einbeziehung einer dritten Person in die Zeugung wäre definitiv ein Ehebruch und mit der Ehe unvereinbar.
Dabei werden aus leiblichen Eltern nur noch Leih-Eltern; das Kind verliert im Grunde mindestens ein biologisches Elternteil, damit andere über es verfügen können, die es "bestellt" haben.
Mir dünkt, daß da irgendwas mit dem Link nicht stimmt. ^^
AntwortenLöschenDanke, der Link ist korrigiert. (lol)
AntwortenLöschenSo kann es gehen.