Oremus pro Pontifice nostro Franzisco.

Dominus conservet eum et vivificet eum

et beatum faciat eum in terra et

non tradat eum in animam inimicorum eius.

Sonntag, 1. Juli 2012

Ansprüche, Rechte, Pflichten und Gewährtes

Also. :)
Die theologisch Gebildeteren mögen mich korrigieren, falls ich mich jetzt entscheidend in irgendeinem Punkt irre.

Zu der Frage wer wann wo wie die Kommunion empfangen darf/kann/soll wären vielleicht ein paar wichtige Begriffe zu unterscheiden, die in den derzeitigen Diskussionen etwas durcheinander geraten zu sein scheinen, nämlich Anspruch, Anrecht, Pflicht und gnädig Gewährtes.

Beginnen wir mit der Pflicht: Jeder Katholik ist verpflichtet, einmal im Jahr, möglichst in der Osterzeit, das Bußsakrament zu empfangen und dann die heilige Kommunion zu empfangen.  Gewisse widrige Umstände können bedingen, dass die Reihenfolge auch einmal vertauscht wird, aber dann gilt, dass der Kommunionempfang nur unter der Bedingung stattfindet, dass die sakramentale Beichte so schnell wie nur irgendmöglich nachgeholt wird. Beides ist nämlich untrennbar miteinander verbunden. Weiterhin ist es möglich, dass die Beichte ausfallen kann, was aber eigentlich nicht sehr empfehlenswert ist, wenn man nur "lässliche Sünden" zu beichten hat.

Einschub:
"Lässlich" heißt dass es keine "schweren" Sünden sind. Und weil auch hier wohl viel Unklarheit besteht: Eine Lüge ist eine schwere Sünde; ein gelogenes Höflichkeitskompliment rangiert unter Umständen eher unter lässlich. Den Gottesdienst aus Gleichgültigkeit regelmäßig versäumen ist eine schwere Sünde; an ihm teilzunehmen und sich ständig ablenken zu lassen ist eher lässlich. Die Umwelt mit seinem Jähzorn zu terrorisieren ist eine schwere Sünde, einmal unglücklich die Beherrschung verlieren, ohne dass dabei ernster Schaden entsteht, kann läßlich sein. Seinen Körper durch Alkohol, Zigaretten, Drogen und unmäßiges Essen zugrundezurichten ist eine schwere Sünde, zeitweise zuviel des (mehr oder weniger ) Guten zu tun, ist eher lässlich. 
Bei einigen Dingen gibt es nichts Lässliches, weil der Tatbestand zu schwerwiegend ist. Den Tod eines anderen zu verschulden ist immer eine schwere Sünde und da gehören nun einmal eindeutig die Abtreibung und für viele weniger eindeutig aber dennoch die meisten Methoden der "Verhütung" hin, die leider oft Frühabtreibungen in Kauf nehmen. Und auch in Fragen sexueller Betätigung gibt es keine Läßlichkeit, weil die Sexualität ein zu integraler Teil des Menschen ist, als dass man fahrlässig damit umgehen sollte.

Es gibt also, eine Pflicht zur Kommunion zu gehen, die auf einer Vorbedingung beruht: Warum? Das kann man wohl nur verstehen, wenn man genau diesen inneren Zusammenhang von Beichte und Kommunionempfang betrachtet und sich darüber klar ist, dass das Essen des Leibes Christi (nicht irgendwelchen Brotes sondern seines Fleisches, das eben nur noch wie Brot aussieht) etwas ungeheuer Intimes ist, das ohnehin nur sein kann und darf, weil wir in der Taufe Teil Jesu Christi selbst geworden sind und das, was wir meistens als uns selbst betrachten, gar nicht mehr uns gehört, sondern ihm. Wir haben ja sein Leben gegen unser Leben eingetauscht.
Die Überprüfung, wo wir in diesem Prozess der Verwirklichung der in der Taufe zugesagten Übereignung unserer selbst an ihn sind, ist das, was der Beichte vorangeht. Wir werden feststellen, wie große oder kleine Fort- oder Rückschritte wir dabei gemacht haben. Genau das beichten wir, all das, in dem wir nicht gelebt und gehandelt haben, wie der Herr es durch uns getan hätte, hätten wir uns ihm wirklich ganz zur Verfügung gestellt.

Derjenige, der hier einen Anspruch hat, aus dem sich unsere Pflicht ergibt, ist der Herr Jesus Christus. Wie bei allem, was uns in Beziehung zu Gott setzt, sind wir diejenigen, die davon profitieren. Was wir bekommen, ist viel mehr als was wir geben können. Und eine innigere Beziehung und Vereinigung mit unserem Herrn, kann uns nur nutzen und nicht schaden. Einmal davon abgesehen, dass sie uns zutiefst glücklich macht.

Jetzt hat der einzelne Christ tatsächlich auch ein Anrecht in der Sache, das sich aus der zur Verfügung stehenden Gnade und dieser Pflicht ergibt. Dieses Anrecht ist, dass ihm seitens der Diener der Sakramente, der zu diesem Dienst geweihten Personen, ermöglicht wird, diesen Vollzug der eigenen Hingabe an den Herrn, der innerster Wunsch und zugleich Pflicht ist, diese innige Vereinigung, die in der Kommunion möglich ist, auch zu vollziehen.

Wenn uns das oft möglich ist, dann ist das eine unglaubliche Gnade, die wir in nichts verdient haben und auf die wir auch keinen Anspruch haben. Denn diese Gnade des ganz-Einswerdens mit Jesus ist etwas, das selbst, wenn es nur einmal im Leben möglich wäre, durch nichts anderes je abgegolten werden könnte.

Soweit Recht und Gerechtigkeit. Letztendlich sind wir alle auf Gnade angewiesen. Das Bestehen des Beichtsakramentes ist so eine Gnade, ohne die (fast) jedem von uns der Kommunionempfang genaugenommen nur sehr selten möglich wäre, nach dem Erhalten des Taufsakraments und dann nach dem Empfang der Krankensalbung. Beidem geht eine radikale Abrechnung mit dem bisherigen Leben und eine daraus resultierende Umkehr voraus, durch die ebenfalls alle bisherige Abkehr von Gott vergeben wird.

Nun leben wir in einer Gesellschaft, in der wirklich viel durcheinander geraten ist. Die Taufe gilt vielerorts nur als Familienereignis und formale Aufnahme in eine Gemeinschaft. Von der Krankensalbung erhofft man sich zwar manchmal noch Heilung aber ohne sein Leben ändern zu wollen. Und es werden sakramentale Ehen von Menschen geschlossen, die zwar oft noch das Richtige tun wollen aber in Wirklichkeit gar nicht wissen, was sie da versprechen; oft ist sehr schnell alles gescheitert und sie verstehen gar nicht wie und warum; manche kommen erst danach echt und ehrlich zu der Überzeugung, ihr Leben an Christus ausrichten zu wollen.

Hier kann es zu echten pastoralen Notlagen kommen, die eine individuelle und im Widerspruch zum Buchstaben des Rechts stehende Lösung sinnvoll erscheinen lassen. Recht ist es nie, nur eine wankende Brücke, die in verwirrter Situation auf Gnade vor Recht hofft und die letztendliche Entscheidung Gott überlässt.
Darum ist es auch so wichtig, in jedem Einzelfall festzustellen, wie ernsthaft der betroffene Christ versucht, sein Leben an Christus auszurichten und ob ihn eine solche Gnade-vor-Recht-Regelung tatsächlich auf diesem Weg unterstützt. Darum allein geht es. Und das wird ja auch praktiziert.

Absolut nicht zu rechtfertigen wäre dahingegen zum Beispiel, den Ehebund letztendlich nur noch als Vereinbarung auf Zeit zu sehen und dessen Bruch - gleich durch was - nicht als Sünde (Bruch eines gegebenen Versprechens in diesem Fall, möglicherweise noch einiges mehr) zu betrachten. Notwendig wäre dahingegen, Sorge zu tragen, dass niemand eine kirchliche Ehe eingeht, der sich nicht entsprechend darauf vorbereitet hat sondern möglicherweise nur ein romantisches Ambiente und eine Segnung wünscht. Da fehlt ungeheuer viel vorbereitende Katechese.

Aber noch einmal zusammenfassend. Nur einer hat Anspruch auf den Kommunionempfang, das ist der Herr Jesus, dem wir uns immer inniger vereinen sollen, weil nur so unsere Erlösung möglich ist. Wir haben ein Anrecht darauf, bei dem Bemühen um dieser immer tiefere Vereinigung von den dazu bestellten Dienern der Sakramente unterstützt zu werden. Und wir haben die Pflicht, uns um diese immer tiefere Vereinigung zu bemühen. Diese Pflicht besteht zunächst einmal auch im eigenen Verlangen nach dieser Vereinigung, für die wir uns um immer größere Hingabe unserer selbst an Christus bemühen. Dass und wenn diese Vereinigung möglich ist, ist es für uns - selbst wenn es uns zur Pflicht gemacht ist - immer auch eine Gnade, die gewährt wird.

Aber was es absolut nicht gibt, ist ein Recht, die Kommunion zu empfangen, weil man irgendwann einmal getauft worden ist und dadurch seine Zugehörigkeit zur Gemeinschaft bestätigt sehen will. Und jede Kommunion, in der man sich nicht bemüht, sein Leben ein wenig mehr dem Herrn Jesus Christus zu überlassen, gleich wo man auf diesem Weg steht, ist im Grunde ein Sakrileg.

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