Oremus pro Pontifice nostro Franzisco.

Dominus conservet eum et vivificet eum

et beatum faciat eum in terra et

non tradat eum in animam inimicorum eius.

Samstag, 25. August 2012

Warum es in sich unsinnig ist, Barmherzigkeit zu FORDERN

Natürlich besteht wie in so vielem erst einmal eine Begriffsverwirrung: Barmherzigkeit/Erbarmen, Mitgefühl, Mitleid wird alles als äquivalent gesehen und dann so gebraucht.
Mitgefühl und Mitleid kann man natürlich mit allem und jedem haben. Ob sich jemand die Finger verbrennt oder ob gerecht oder ungerecht bestraft wird, Mitleid und Mitgefühl ist völlig unabhängig davon, ob das Leiden selbst verschuldet ist oder nicht.
Mitgefühl kostet auch erst einmal nichts. Manchmal fühlt man sich auch richtig gut, weil man Mitleid mit jemand hat, der es gar nicht verdient. Manchmal spornt das Mitleid allerdings auch an, zu Taten der Barmherzigkeit.
Barmherzigkeit kostet immer etwas.  Sie wird gegeben, obwohl sie nicht geschuldet wird oder eingefordert werden kann. Barmherzigkeit heißt, dass jemand auf ein gutes Recht zugunsten von jemandem verzichtet, der es nicht verdient, dem er es aber aus Mitgefühl widmet. Oder dass eine rechtliche Bestimmung in Bezug auf den Einzelfall gemildert wird.

Wenn jemand ohnehin ein Recht auf etwas hat und dieses ihm genommen wird, dann aber braucht derjenige keine Barmherzigkeit sondern Gerechtigkeit. Ihm wird ja Unrecht getan, und wenn er sein Recht bekommt, war derjenige, der es ihm gewährt, nicht barmherzig, sondern gerecht.

Wenn nun also behauptet wird, man rufe nach Barmherzigkeit, aber tatsächlich wird verlangt, das Recht zu ändern, dann will man gar keine Barmherzigkeit sondern eine Rechtsänderung, die Barmherzigkeit unnötig macht. Barmherzigkeit ist nur nötig, wenn das jemand zu Recht unter etwas leidet.

Von daher ist es Unsinn z.B. zu fordern, man solle gesetzlich neu Verheirateten, deren kirchliche Ehe nicht annulliert ist, aus Barmherzigkeit per Dekret zuerkennen, dass sie die Kommunion empfangen können. Das wäre eine rein gesetzliche Regelung, die einen Rechtsanspruch behaupten würde, keine Barmherzigkeit. Barmherzigkeit ist das, was bisher (leider nicht immer nach gründlicher Klärung und Rücksprache) praktiziert wird: dass jemandem der Kommunionempfang unter bestimmten Bedingungen und Umständen erlaubt wird, obwohl er aus Gründen von Recht und Gerechtigkeit eigentlich nicht möglich ist.


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