Oremus pro Pontifice nostro Franzisco.

Dominus conservet eum et vivificet eum

et beatum faciat eum in terra et

non tradat eum in animam inimicorum eius.

Sonntag, 12. Dezember 2010

Liveerfahrung: Bußgottesdienstpraxis in deutschen Landen

Die Ankündigung des Pfarrers hatte mich nun doch herausgefordert: heute abend finde ein Bußgottesdienst statt, bei dem jeder die Absolution erhalten könne. Hm, hm, hm. Bei unserer Pfarrei war mit einer Besucherzahl von 50-70 zu rechnen, und dann kein fremder Beichtvater ... Ich selbst war seit meiner frühen Jugendzeit nicht mehr in einer solchen Veranstaltung gewesen, weil ich stattdessen lieber biechten ging, was ich selbst unter widrigsten Umständen persönlicher und sinnvoller fand. Einen Gewissensspiegel nahm ich mir auch immer lieber allein vor.

Vorrecherche - Blick ins Internet: nach wie vor ist eine Generalabsolution nur erlaubt, wenn akute Lebensgefahr besteht. Eine Quelle diskutierte, man könne sie auch vertreten, wenn die Gemeinde sonst unmöglich die Gelegenheit habe zu beichten. - Alles im Fall unserer Pfarrei nicht zutreffend.

Nächster Schritt - Befragung Kundiger. Das ergab, dass auch keine Generalabsolution erteilt werde, sondern dass der Pfarrer sich nach der Andacht in den Beichtstuhl begebe und dass man da die Lossprechung bekommen könne. Nähere Details unbekannt.

Ortstermin: Der Diakon hielt die Bußandacht. Zu meiner persönlichen Buße auf der Basis des Liedes "Ich steh vor dir mit leeren Händen, Herr", das ich prinzipiell nie mitsinge, weil es zwar sein mag, dass mir Gottes Wege gelegentlich oder öfters fremd sind, aber bestimmt nicht sein Name. (Hallo? Sind wir hier unter Christen? Mein Herr und Gott heißt Jesus!)
Am Ende der Bußandacht verlas der Diakon einen Text in Ich-Form (da ich gerade tatsächlich eines meiner persönlichen Mankos meditiert hatte, habe ich davon am Anfang nicht ganz mitbekommen, ob das ein Zitat war), in dem er erzählte, dass er (!), wenn er die Lossprechung erteile, als Sünder zu einem Sünder spreche, dass es aber Gott sei, der wirke. (Wie gesagt, vielleicht war es ein Zitat, ich will da nichts unterstellen und habe nun mal anfangs nicht aufgepasst.)
Des weiteren erläuterte er, dass um die Lossprechung zu bekommen, nichts weiter nötig sei, als zu sagen, dass man diese wünsche. Nein, keine Differenzierung zwischen läßlich und schwer. Möglicherweise sind die schweren Sünden noch genauso abgeschafft, wie es die alte Messe war und müssen erst wieder offiziell anerkannt werden.
Ich würde so etwas schwerwiegende Irreführung nennen. Gemildert durch den Umstand, dass das Dutzend Leute von den gut 60 Anwesenden, das sich anstellte bzw. sitzend wartete, als der Pfarrer (Erleichterung!) dann den Beichtstuhl aufsuchte, mit gewisser Wahrscheinlichkeit wegen der Kategorie "lässlich" anstand. Was ich natürlich nur vermuten kann.

"Das Bußsakrament hat einen starken Niedergang erlitten und wird kaum noch beachtet", hatte der Diakon nicht lange vorher beklagt.
Offensichtlich konnte er sich gar nicht erklären, woran das wohl liegen könne.

2 Kommentare:

  1. Wieder typisch für deutsche Pfarreien. Solche Pseudo-Veranstaltungen finden hier im Umkreis auch statt. Teils ganz ohne Priester. SChlimmer aber sind die so genannten Bußgottesdienst, wo der Priester wirklich ohne einen Grund oder Hinweis, dass es eigentlich schon die sakramentale Beichte voraussetzt, die Generalabsolution einfach spricht -

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  2. UNd schwere Sünde - davon hat seit zehn Jahren in meiner Gegenwart keiner mehr gesprochen, mit Ausnahme meines Beichtvaters, den ich jede Woche aufsuche und der auch selbst häufig beichtet - er ist der EInzige im Umkreis von 50 km, der regelmäßig (d.h. jede Woche) in den Beichtstuhl geht...

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