Oremus pro Pontifice nostro Franzisco.

Dominus conservet eum et vivificet eum

et beatum faciat eum in terra et

non tradat eum in animam inimicorum eius.

Samstag, 16. Oktober 2010

Über Himmel und Fegefeuer versus Hölle: Teil 1 Es gibt nur zwei Möglichkeiten

Mit diesem Post löse ich endlich ein Versprechen gegenüber der Teilnehmerin eines Jugendwochenendes 2008 ein, noch einmal eine Zusammenfassung des obigen Themas zur Verfügung zu stellen. Es wird etwas länger, darum poste ich das in Abschnitten.
Zur Vorbereitung auf das Wochenende hatte das Team Ulrich Fillers „Himmel, Hölle, Fegefeuer“ gelesen, aber mein Hauptreferenztext war und ist C.S. Lewis‘ „Die große Scheidung“. Das beantwortet als Erzählung so einige Fragen, die in dem Zusammenhang auftauchen und ich kann es nur angelegentlich empfehlen. Ich setze hier auch ein paar Grundlagen voraus, d.h. z. B. ich werde nicht diskutieren, ob es Sünde gibt und was eine ebensolche ist; dazu gibt es ein Werk namens Katechismus der Katholischen Kirche, das dazu relativ detailliert Stellung nimmt. Wer es nicht kaufen will, findet es auf etlichen Webseiten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Nur zwei Möglichkeiten
Bei Himmel und Fegefeuer oder Hölle, handelt es sich um zwei Möglichkeiten, die vor uns liegen, wenn wir das Ende unseres zeitlichen Lebens (meist Tod genannt) erreichen. Genau zwei, nicht drei. Wobei es wie eben immer Ausnahmen von der Regel gibt. Zum Beispiel geht die katholische Kirche davon aus, dass die Jungfrau Maria direkt in den Himmel aufgenommen wurde, das wäre dann Möglichkeit Nr. 3. Alle anderen können davon ausgehen (für mögliche seltene Ausnahmen siehe die Kommentare), dass sie dieses Ziel nur via Möglichkeit Nr. 1, nämlich das Fegefeuer (eigentlich Purgatorium = Ort der Reinigung), erreichen werden, falls sie sich nicht unglücklicherweise für Möglichkeit Nr. 2, Hölle, entschieden haben.
An dieser Stelle kommt oft der Einwand, dass sich doch niemand freiwillig für die Hölle entscheiden würde. Kein Mensch bei klarem Verstand und so weiter. Ja, der klare Verstand. Der ist gar nicht so einfach zu wahren. Deshalb betet die Kirche in ihrer Liturgie in dem kurzen Text zwischen dem Vaterunser und dem „Denn dein ist das Reich“ einen Text, in dem die Stelle vorkommt „bewahre uns vor Verwirrung und Sünde“. Aus bisher nicht zu klärenden Gründen sind leider manche Pfarrer ganz beflissen darin, diesen Text völlig zu streichen, damit das Vaterunser „in einem Fluss gebetet wird“ oder so ähnlich. Das Resultat können wir ja sehen. Verwirrung allüberall. Okay, es gibt sie auch, wo das noch gebetet wird, aber es wäre ein Punkt zum Nachdenken. Doch darauf kommen wir in einem der folgenden Posts zurück.
Für diesen Post gilt es festzuhalten, wer den Weg Fegefeuer/Himmel einschlägt kann anfangen glücklich zu sein. Wer sich für den Weg Hölle entscheidet, wird nie mehr glücklich sein.
Das hat Lewis in „Die große Scheidung“ übrigens schön formuliert: Wer den Himmel erreicht, wird feststellen, dass sein ganzer Lebensweg schon aus Stationen dorthin bestand. Wer die Hölle wählt, wird feststellen, dass sein ganzes Leben schon Teil der Hölle war.
Die Ewigkeit wirkt in die Zeit hinein.
Wobei es hier wichtig ist, nicht etwa Leid mit Hölle gleich zu setzen. Leid kann genauso gut Läuterung (sprich Fegefeuer) bedeuten und uns damit dem Himmel schnell näher bringen. Es kann aber eben auch schon Teil der Hölle, die wir haben wollen (kann man nicht genug wiederholen: jeder wählt Himmel oder Hölle und wird nicht dazu verurteilt), gewesen sein.

2 Kommentare:

  1. Hallo, was geschied mit den Menschen, welche kurz vor eintritt des Todes beichten und einen vollkommen Ablass erlagen? Warum müssen diese trotzdem noch zeitliche Sündenstrafen ableisten?

    Gruß Michael

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  2. @Michael
    Guter Einwand. Ich werde versuchen, das bei der Fortsetzung zu berücksichtigen. Generell gilt wohl, was ich im Text sagte, dass es Ausnahmen von der Regel geben kann. Wenn Gott die Gnade schenkt, dass jemand direkt vor dem Tod beichten und einen vollkommenen Ablass erlangen kann (was ja an einige Bedingungen geknüpft ist) und derjenige wirklich von glühender Liebe zu Gott erfüllt ist und nicht versucht, durch einen juristischen Schachzug etwas zu erlangen, was nicht der Realität entspricht (was die das Ganze ungültig machen würde), dann würde wohl der Sonderfall Nr. 3 eintreten.

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