(Die sachdienlichen Informationen und Links kommen nach dem persönlichen Vorspann.)
Endlich einmal habe ich in der Sache gründlich recherchiert. Irgendwie wusste ich schon, dass es noch Ablässe geben muss, da wurde beim Urbi et Orbi immer so etwas gesagt, und das war bei meinen Eltern Pflichtprogramm im Fernsehen an Weihnachten und Ostern; dafür wurde sogar das Essen verschoben und/oder unterbrochen. Andererseits hörte ich immer nur, das sei völlig überholt und veraltet und irgendwie etwas für abergläubische Leute. Bei mir rangierte daher das Ganze lange unter der Rubrik „suspekt und irrelevant“.
Dann waren da die Erzählungen Einzelner über merkwürdige Praktiken an Allerseelen in der grauen Vergangenheit: rein in die Kirche – kurz gebetet – raus aus der Kirche – eine Runde um die Kirche – im Trab zum Friedhof – ein Gebet und das in ziemlich langer Wiederholungsschleife, möglichst einmal für jeden verstorbenen Verwandten jedes Jahr wieder, obwohl das angeblich ein vollkommener Ablass war. ???????
Seit etwa drei Jahren war ich eigentlich ganz erpicht, einmal selbst die Erfahrung zu machen. Nur, wie das eben so ist, gab es Hindernisse. Zum Beispiel die Sache mit dem Beichttermin. Der ist auch abhängig vom Terminkalender meines geistlichen Begleiters, und da ich den recht regelmäßig sehe, ist da dann auch nicht soviel, das für eine „Normal-Beichte“ übrig bliebe und sich so verpacken ließe, dass der eine oder andere Pfarrer es als beichtwürdig erachtet. (Darüber sollte ich mal einen eigenen Post schreiben. Und meines Wissens musste der Beichttermin möglichst nahe an Allerseelen liegen, aber die Lage ist, wenn das, was ich gefunden habe, stimmt, viel günstiger: Denn der Zeitrahmen ist 20 Tage vor oder nach Allerseelen.
Exzellent! Endlich die Möglichkeit, für andere etwas Gutes tun zu können.
Also, den Allerseelenablass zugunsten der Verstorbenen gibt es ab Allerheiligen 12 Uhr mittags (high noon) und dann täglich bis zum 8. November je einmal am Tag, wenn man innerhalb obiger Frist sakramental beichtet, an dem Tag die heilige Kommunion empfängt, in der Meinung des Papstes betet; in einer öffentlichen Kapelle oder Kirche ein Vaterunser und das Glaubensbekenntnis betet und/oder auf dem Friedhof für den/die Verstorbenen betet. Gut zusammengefasst ist das auf Kathpedia. Allgemeines in großer Ausführlichkeit zu verschiedensten Details bei Ablässen und eine Sammlung von Gebeten für Verstorbene gibt es dann noch hier.
Dazu kommt die übliche Vorbedingung für jeden Ablass, frei von jeder lässlichen Sünde zu sein, wenn man diese Gebete verrichtet. Ein Artikel der Zeit von gestern stellt das auch gar nicht schlecht dar, hält aber gerade das für ein unüberwindliches Hindernis, so dass ja dann doch niemand einen vollkommenen Ablass für sich oder andere gewinnen könne. Ich zitiere aus der letztgenannten Quelle: „Diese Bedingung stellt das eigentliche Problem dar. Wer sich Gott nicht vollends zuwendet, kann auch durch die Kirche keinen Vollablass erhalten. Als lässliche Sünde ist all das aufzufassen, was im Leben das Verhältnis zu Gott und den Mitmenschen stört, das Band der „Taufgnade“ aber nicht vollends zerreißt (also keine „Todsünde“ ist, die bei versäumter Vergebung die Höllenstrafe nach sich ziehen muss) … Auffällig ist zudem eine wunderliche Paradoxie. In den kirchlichen Verlautbarungen wird normalerweise die fundamentale Bedingung für den Straferlass verschwiegen: Der Empfänger der Gnade muss im Augenblick der Zusage frei sein von jeglicher sündhafter Neigung! Mit dieser Kondition – wenn sie denn wirklich ernst gemeint wäre – hätte die katholische Kirche ihr gesamtes Ablasswesen, das sie seit Johannes Paul II. wieder mit verstärkter Intensität betreibt, ad absurdum geführt. Denn dieselbe Kirche lehrt ja, dass niemand frei von Sünde sei. Erst die Gnade Gottes befreie uns. Um die Gnade des vollkommenen Ablasses zu erlangen, müsste der Mensch seine Seele in einer engelsgleichen Reinheit stabilisieren – und selbst von den Engeln wird erzählt, dass sie wider Gott den Aufstand probten.“
Das kann zwar ein Problem werden, für sich selbst einen vollkommenen Ablass zu erhalten, weil man bei bester Intention –zack – doch wieder einmal denselben Mist macht und das dann wieder regeln muss. Aber für den Allerseelenablass zugunsten der anderen ist das nun doch wirklich kein Problem. Lässlich heißt doch, dass ich das nun wirklich nicht will und dann gerate ich doch dummer- und ärgerlicherweise und/oder gedankenlos hinein. Lässlich heißt auch, dass ich nicht unbedingt die sofortige sakramentale Lossprechung brauche, sondern Gott auch einmal so um Verzeihung bitten kann, um mich von dem Fehler wieder abzuwenden. Klar ist das Gnade Gottes, aber eben doch gar nicht so schwer zu haben – finde ich jedenfalls. Oder kann sich da jemand erst gar nicht vorstellen, dass man tatsächlich die Absicht haben kann, alles Ungute lassen zu wollen?
Fazit: Das mit dem Allerseelenablas eine echte Option. Und selbst wenn es - wider alles Erwarten - nicht für einen vollkommenen Ablass reichen sollte, ein teilweiser wäre doch wohl auch besser als nichts.
Ich werde jedenfalls morgen mein Bestes geben, damit jemand etwas davon hat (muss ja gar nicht Familie sein, ist doch ganz egal, wem von den mir bekannten oder unbekannten Brüdern und Schwestern im Herrn da etwas zufällt; der Herr wird das schon richtig verteilen).
Das Problem wäre ja nicht so sehr der Stand der Gnade, als vielmehr in diesen Tagen eine Priester zu finden, der bereit ist Beichte zu hören!!! Das nenn ich ad absurdum geführt!
AntwortenLöschen@ Gespräche am Jakobsbrunnen
AntwortenLöschenGenau das meinte ich, als ich schrieb, zum Thema Beichte werde ich wohl auch noch irgendwann einen Blog schreiben. Da erlebt man echt Dinge, wenn man das versucht ...
Andererseits sitzen an anderen Orten Priester standhaft in leeren Beichtstühlen und warten. Da kenne ich inzwischen auch welche.
Also zur Verteidigung meines Pfarrers (70) sei gesagt, dass er jeden Samstag für ca. 15 Minuten in den Beichtstuhl geht vor der Abendmesse, obwohl nie jemand kommt. Aber zur Gewinnung eines Ablasses, Jössas, das würde ja nicht einmal ich mich trauen, ihn darauf hin anzureden, da würde er mir ja ins Gesicht lachen! Aber auch wenn die Priester damit nix mehr anfangen können, so müssten sie doch die Gelegenheit dazu bieten, oder? Mann o Mann, wer wird das alles mal verantworten?! Ich meine damit, wenn jemand einen Ablass gewinnen möchte und er kann nicht, weil die Priester die Voraussetzungen dafür nicht anbieten.... Schon komisch.
AntwortenLöschen