Da ich mit der Juristik nicht sehr bewandert bin, stellte sich mir diese Frage, als ich heute morgen in der Zeitung die Urteilsbegründung gegen Bischof Müller von Regensburg las. In einer Predigt habe jemandem eine "untergeschobene und niemals so getroffene Aussage" unterstellt. Bei einer Predigt bestehe aber ein besonderer Anspruch auf Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit, da sich ein Betroffener nicht an gleicher Stelle und in gleicher Weise gegenüber den Zuhörern wehren kann.
Der Aussage kann man zustimmen. Nur, warum trifft das eigentlich nicht in gleicher Weise auf Zeitungen, Zeitschriften und Rundfunkanstalten zu?
Denn diese können doch ganz offensichtlich wiederholt vor zum Teil Millionenpublikum anderen "niemals so getroffene Aussagen" "unterschieben" - bzw. nie gemachte Aussagen, völlig entstellte und verfremdete Aussagen, rufschädigende Behauptungen, usw. usw. - und das auch ohne "Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit" bei der Recherche. In einigen Fällen wird - durch Zeugenaussagen belegt - sogar Geld geboten, damit falsche Aussagen, die aber "Nachrichtenwert" haben, gemacht werden und die Betroffenen haben keine Möglichkeit, "sich an gleicher Stelle und in gleicher Weise gegenüber den 'Zuhörern' zu wehren.
Klagen dagegen scheinen des öfteren daran zu scheitern, dass die Schuldigen ihre mangelhafte Recherche als entlastend angerechnet bekommen oder dass "öffentliche Personen und Einrichtungen" nun einmal mit so etwas leben müssten. Dass dies jedenfalls Teil der Pressefreiheit sei.
Die Beispiele sind unzählig. Jüngst wurde hier auf den Blogs ja schon mehrfach auf eine solche Berichterstattung über die Neubesetzung einer Bonner Pfarrei hingewiesen oder den Inhalt des Kölner Fastenhirtenbriefes hingewiesen.
Jeder wird sich noch an den Rufmord an Eva Hermann erinnern. Neben der völligen Tatsachenverdrehung in Bezug auf das Papst-Interviewbuch von Seewald fällt mir von letztem Jahr noch die Anti-Homöopathie-Kampagne einiger Medien ein, in denen Behauptungen gemacht wurden, die durch Tausende teurer (jeweils mehrere Millionen Euro) wissenschaftlicher Studien (zu denen die Firmen gezwungen sind, die ihre Mittel mit Indikationsangabe verkaufen) innerhalb von Sekunden widerlegbar wären.
Nur in diesen und vielen anderen Fällen scheinen Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit keine Rolle zu spielen.
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