Ich starte mal eine kleine, unregelmäßig erscheinende Serie mit Begriffsklärungen.
Ein offenbar gern gebrauchtes Schlagwort, das zwar schon in sich widersprüchlich ist, aber wem fällt das heute noch auf, ist die „verlogene Sexualmoral“.
Gemeint ist: Die katholische Kirche hat eine Sexualmoral. Es halte sich aber niemand daran. Insbesondere nicht die Amtsträger. Die brächen sie zwar so ziemlich alle, forderten aber alle anderen auf, es nicht zu tun. Daran aber sei die Sexualmoral schuld. Da es sie gibt und keiner sie halten wolle oder könne, zwinge sie durch ihre Existenz alle zur Lüge.“
Gemeint ist also nicht, dass die Sexualmoral verlogen sei, sondern dass es durch die Sexualmoral zu Lügen komme. Verlogen sind die, die die Sexualmoral nicht halten, aber darüber lügen.
Das aber will wer-auch-immer nicht direkt sagen, denn mit so einer Pauschalbeschuldigung („das sind doch alles Lügner“), riskiert wer-auch-immer fast schon eine Verleumdungsklage.
Die Sexualmoral ist aber keine Person und hat keine Personenrechte, also kann man sie ungestraft verlogen nennen, obwohl sie es nicht ist, sondern selbst verletzt wird.
Es wird also ein mehrfaches Unrecht begangen. Jemand verletzt die Sexualmoral und jemand bricht gleich noch das Gebot, nicht zu lügen.
Aber genau die Personen, die hier mehrfach die Gebote brechen, sollen durch die Beschuldigung des wahren Opfers selbst als arme bemitleidenswerte Opfer hingestellt werden.
Das ist eine wahre Verdrehung von Recht und Unrecht.
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